Allgemeine Geschäftsbedingungen

der   Silvia HOFFMANN Immobilien GMBH

 

 

 

 

Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, gem. BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001, sowie das Maklergesetz, in der jeweils geltenden Fassung und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Silvia Hoffmann Immobilien GmbH für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen auch wenn diese Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen erfolgen. Bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen jeglicher Art werden diese Geschäftsbedingungen als Grundlage anerkannt. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Silvia Hoffmann Immobilien GmbH.

Angebote

 

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf (Zwischenvermietung- und -verpachtung) durch unsere Silvia Hoffmann Immobilien GmbH oder seitens Dritter ist daher vorbehalten und übernehmen wir keine Gewähr. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Information der über ein Objekt Verfügungsberechtigten (Eigentümer bzw. Vermieter) beruhen oder aus einem Gutachten hervorgehen, übernehmen wir keine Gewähr. Die von uns zur Präsentation angefertigten Planskizzen beruhen auf Vorlagen (Baupläne, Bestandpläne, etc.) oder auf einer schematischen Darstellung und es wird für die Maßstabgenauigkeit sowie die Übereinstimmung mit den Naturmaßen keine Gewähr übernommen. Desweiteren übernehmen wir keine Gewähr für Druckfehler in Printmedien sowie für Schreib- und Übermittlungsfehler im Internet bzw. im Onlinebereich.

Anzeigepflicht

 

Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an dritte Personen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Ebenso ist die Vervielfältigung und Verbreitung der von uns zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlagen (Expose, Planskizzen, Fotos etc) zu kommerziellen Zwecken nicht gestattet. Diese Bestimmung bezieht sich ebenso auch auf die im Internet bereitgestellten Verkaufsunterlagen.

weitergabe - bekanntgabe

 

Wenn ein vom Makler/von der Maklerin angebotenes Objekt dem Kunden bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt ist, so ist dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Werktagen ab Angebotübermittlung mittels eingeschriebenen Briefes oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise dem Makler mitzuteilen.

ameta-Geschäft

 

Wir behalten uns vor, zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes nach unserer Wahl die Dienste einer weiteren befugten Maklerfirma in Anspruch zu nehmen wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint. Weder dem Auftraggeber noch dem zugeführten Interessenten entstehen daraus irgendwelche Mehrkosten.

provisionspflicht

 

Die Provisionspflicht entsteht und wird fällig mit Einigung (Herstellung und Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien) zum Abschluss eines Vertrages über das von uns angebotene Objekt bzw. mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten. Dafür ist es gleichgültig, ob diese Einigung mit oder ohne unsere Intervention und auch wann sie zustande gekommen ist, sowie ob der Vertragsabschluss zu den angebotenen oder zu anderen Konditionen erfolgt. Die Fälligkeit der Provision entsteht, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist, bei Rechtskraft des gegenständlichen Vertrages (Willensübereinstimmung). Die höchstzulässigen Provisionssätze sind in der Immobilienmaklerverordnung 1996 geregelt. Siehe auch - Rechtsinformation -

Wird ein Vertrag ...

 

  • über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit dem Adressaten unseres Angebotes, sondern mit einer Person abgeschlossen, welcher dieser Adressat die ihm von uns bekanntgegebene Möglichkeit zum Geschäftsabschluß bekanntgegeben hat;
  • nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einer anderen Person abgeschlossen, welcher die Möglichkeit zu diesem Vertragsabschluß von demselben Interessenten bekanntgegeben wurde, so haftet dieser Adressat für die uns hiedurch entgangene tarifmäßige Provision (§15 Abs.1 Z3).

zahlungsbedingungen

 

Alle vom Kunden zu erbringenden Zahlungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Kunde hat dem Makler allfällige Änderungen (Name/Adresse/Rechtsform etc.) unverzüglich bekannt zu geben. Erfolgt keine diesbezügliche Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen,wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse abgesandt wurden.Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Makler berechtigt ist, die Verfolgung seiner Forderung nach der ersten Mahnung an eine Rechtsanwaltskanzlei oder an ein Inkassoinstitut zu übergeben. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug und wurde er unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt, so sind allenfalls nach bereits erfolgter Rechnungslegung gewährte Nachlässe hinfällig und die ursprünglich (vor Rechnungslegung) vereinbarte Provisionshöhe fällig. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€). Die gesetzliche Umsatzsteuer und allfällige zusätzliche Kosten und Gebühren werden getrennt ausgewiesen. Die Silvia Hoffmann Immobilien GmbH haftet nicht für Schäden, welche dem Kunden aufgrund der Nichtbeachtung des zwischen ihm und dem Makler abgeschlossenen Vertrages und seiner Bestandteile sowie insbesondere durch Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden.

Konsumentenschutz

 

Hinsichtlich Kunden, die Verbraucher sind, wird auf die Bestimmungen des KSchG, insbesondere das in den §§ 3 und 30a geregelte Rücktrittsrecht, hingewiesen.

ersatzpflicht

 

Die Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die dem Kunden im Rahmen der Besichtigung eines von uns angebotenen Objektes entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Dritte, insbesondere für jene Personen, die in Begleitung des Kunden an einer Objektbesichtigung teilnehmen. Ausgenommen davon sind Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unseres Mitarbeiters welcher die Besichtigung durchführt, beruhen.

information zur beschränkung der nutzung von dokumenten

 

Werden die im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen, Planunterlagen, Immobilienfotos, Immobilienbeschreibungen, Exposes  zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwertet wird (z.B. das unbefugte Kopieren von der Homepage bzw. einer geschalteten Immobilienplattform - speziell das "Schmarotzen an fremder Leistung“ wird Silvia Hoffmann Immobilien GmbH den gesetzlichen Schutz in vollem Umfang in Anspruch nehmen und im Zuge des §12 UWG auf Unterlassung klagen sowie vollen Schadenersatz einfordern . Jede kommerzielle Vervielfältigung und Verwertung des Inhalts bedarf unserer Genehmigung.

erfüllungsort - gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Wien-Floridsdorf. Für alle aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und dem Makler resultierenden Streitigkeiten werden, soweit zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Wien und die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien vereinbart.

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